59 der aggregirte Unter-Lieutenant des dritten Regiments, de Lessert, zum vierten Regiment versebt. Seine Königliche Majestät haben. vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M die erledigte zweite Helferstelle am Münster in Ulm und die evangelische Garnisonspredigerstelle daselbst, letztere in widerruflicher Weise, dem Helfer Frib in Herrenberg, vermöge höchsten Dekrets vom 13. d. M. das erledigte Amts-Notariat Ehnin= gen, Oberamts Urach, dem vormaligen Pfand-Commissär, Schultheißen Bilfinger in Endersbach, Oberamts Waiblingen, und das erledigte Amts-Rotariat Dörzbach, Oberamts Künzelsau, dem vormaligen Pfand-Commissär Zwißler, von Reutlingen, zu übertragen geruht. Am 31. v. M. erhlekt der auf die katholische Pfarrei Roßwangen, Oberamts und Dekanats Spaichingen, von dem Freiherrn v. Cotta patronatisch ernannte Pfarrverweser Adolph Pfister daselbst, die landesherrliche Bestätigung. Durch höchste Entschließung vom 6. d. M. ist der von Seite des akademischen Senats erfolgten Romination des Pfarrers Kapff in Thamm, Dekanats Ludwigs- burg, zu der Stadtpfarrei Leonberg die Bestätigung ertheilt, und derselbe zugleich zum Dekan daselbst ernannt worden. Der patronatischen Nomination des Pfarramts-Verwesers Lämmert in Adolz- hausen, Dekanats Weikersheim, zu der evangelischen Pfarrei daselbst, ist den 3. d. M., und der von Seite des bischöflichen Ordinariats erfolgten Ernennung des Registra- tors Klotz zum Sekretär bei dem Ordinariate, durch höchstes Dekret vom 15. d. M. die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden. II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Vildung eines Frauen-Vereins bei dem Pelizeihause in Um. Nachdem kürzlich auch für das Polizeihaus in Ulm ein Frauen-Verein sich ge- bildet hat und in Wirksamkeit getreten ist; so wird solches, unter Vezugmahme auf