72 durch Verkauf vorbehaltenen Zustimmung der Agnaten von selbst Verskehe, daß der- gleichen Veränderungen, wenn sie in Folge der allgemeinen Landes-Gesebgebung selbst gegen den Willen des jeweiligen Fidei-Commiß-Inhabers eintreten, auch von dem Consense der Fidei-Commiß-Berechtigten nicht abhängig sehn können. Stuttgart den 15. Februar 1839. Auf Seiner Königlichen Majestät allerhöchsten Special-Befehl: Geheimer-Rath v. Schwab. 8) Des Departements des Inne#n. Des Ministerium des Innern. Des evangelischen Consistorium. Darstellung des Zustandes des Beseldungs-Verbefserungs- Fonds für erangelssche Geistliche auf Georgii 1838. Nachdem die Rechnung über den Besoldungs-Verbesserungs-Fonds von Georgii 1837—38 von der K. Ober-Rechnungskammer revidirt und justificirt ist, wird unter Beziehung auf die früheren Bekanntmachungen folgende Darstellung des Zustandes dieses Fonde zur öffentlichen Kenntniß gebracht. I. Zustand des Fonds auf Georgii 1838. 4) Activstand. A. Von supprimirten Pfarreien. Auf Georgii 1837 betrug solcher nahd dem Res. Bl. von 1838, S. 26 — 6,632 fl. 15 kr. dazu Neuus. o davon Abgang.. ·0 thut auf Georgil 1838 —. — fl. 15 -#=