281 18. Negiernugs-Blatt für das Königreich Württemberg. Dienstag den 2. April 1839. ——— — — — — — » ·»,«,«»»» · Inhalt. Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. Verfüqgungen der Departements. Bekanntmachung des Verzeichnisses der flüchtig gewordenen Auge= schuldigten und Verbrecher. — Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung des Nangs des Land--Ober- stallmeisters. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der im Monat März vorgenommenen ersien böheren Regiminal-Diensiprüfung. — Auzzeichnung eines Gemeinde-Vorstehers. — Bekanntmachung der Aechnungs-Ergebnisse von der Penskons-Anstalt für die Hinterbliebenen der Eivil= Staatsdiener auf das Finanzjahr 1837—38. — Bekanntmachung, betressend die Vornahme der dießjährigen ersten höheren Dienst- Prüfung im Finanzfache. nst-Erledigungen. Die 1. Unmittelbare Koͤnigliche Dekrete. A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 25. v. M. an den Vice-Ordenskanzler, dem Oberst-Lieutenant v. Kaußler im K. General- nartiermeisterstabe die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, den ihm von des aisers von Rußland Moajestät verliehenen Stanislaus-Orden dritter Elasse anzunehmen und zu tragen. B) Dienst-Nachrichten. z Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom E. b. M. den Geheimen-Rath v. Hartmann seinem Ansuchen gemäß von der telle eines Prästdenten der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins, unter