ani die Gebaͤube ...... ... 333,535 fl. die Gewere .. .. 2280000. 2,000,000 2 Veräcksichtigurig! der in Beziehung auf / das Landes- wentasr vorgekormmeten nderungen, worüber den Oberämterm die eiför derkichen Nachweisungen beferders k hangen sind, berechneb- si ch ) das Grund-Cataster nach dem angenommenen Neinertrag auf·. 135,815,556 fl. 50 kr. #und ** das Gefäll-Cataster auiut ... 984,4o4;st.552a;« Demnach die Staaiesteuer je 2 100 * Rein- Ertrag z. 8 fl. 26 kr. Ex hl. d) Das itihe · datasen 2 den earial werthen auf . .. 146,684,578 fl. und die Staatssteuer je auf 100 fl. Capitalwerth zu z1 kr. 31# hl. 0 Die Cataster-Ansätze für die Gewerbesteuer betragen . 371,006 fl. 26 kr. Zur Umlage der Summe von r 250,000 fl. m men daher auf 100 fl. Cataster-Ansasz 67 fl. 23 kr. 0 hl. ar chdem bienach die Jahressteuer von 1872 unter die Oberamtsbezirke auf die ser- * Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist, so werden nun die K. Ober- undn angewiesen, unverweilt die Vertheilung der Steuern auf die einzelnen Orte bfü tsherrschaften unter Zugrundlegung des Landes-Catasters vorzunehmen, auch de ede * sorgen, daß die Unteraustheilung auf die Steuerpflichtigen nach den ver- canennen Catasterzweigen je abgesondert auf das Grund-, Gefäll-, Gebaude= und 6-Cataster vollzogen werde. #imn gigen Fortführung der Oberamts-Uebersichten und Erhaltung ihrer Ueberein- zuen 3 mit den Canzlei-Exemplaren, so wie über die Benühungsart des Steuer- 8.8 s zu der Umlage der Corporations-Anlagen, wird auf die Verordnungen vom Juli 1829 und 30. Juni 1830 verwiesen. 2