521 und Maͤngel bestehen, und, wo sie dergleichen treffen, denselben in geeigneter Weise ahegen zu wirken. Die Dekanatämter und Schul-Inspebtorate haben Wahrneh- ungen über dießfallsige Gebrechen, welche sie bei Kirchen= und Schuloisitationen wachen, den Bezirkspolizeiämtern mitzutheilen. Stuttgart den 30. Juli 1839. Schlaper. b Betanntmachung einer Veraͤnderung in der Classifikation der Gemeinde Hausen bei Massenbach, Oberamts Brackenheim. Die Gemeinde Hausen bei Massenbach, Oberamts Brackenheim, ist in Gemaͤß- der K. Verordnung vom 9. Februar 1829 aus der dritten in die zweite Elasse berseht worden, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Stuttgart den 9. August 1839. heit Schlayer. ) Betanntmachung, betreffend die Dienstthaͤtigkeit des K. Landjaͤgerkorps in dem Etatsjahre 188 Nachstehende Uebersicht der in dem Etatsjahre 1833 durch die Mannschaft des Landjaͤgerkorps ergriffenen und eingebrachten Personen wird andurch zur oͤffent- en Kenntniß gebracht. Stuttgart den 7. August 1839. Schlaper.