525 1 Negierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Samstag den 21. August 1839. Inhalt. amig Dekrete. Eilaub#niß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dieust-Nachrihht. efügungen der Departements. Brkanntmachung über die Vergütung der — einguartierten Sol- daten zu leistenden Verrfl-gung. — Ergebniß der zweiten evangclisch= kberlogischen Dienst-Prüfung in den « Monaten April, Mai und Juni. 1 eut Erledigungen. tderruflich angestellter Diener. WW 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Erlaubniß zur Annabhme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 8. d. M. zuunn Ordens-Vice-Kanzler, Höchst-Ihrem Minister-Residenten am Königl. Nieder- ert den Hofe, Geheimen-Legations-Rath v. Wächter, die Erlaubniß gnaͤdigst * k, das von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehene Commandeur- uz des Niederländischen Löwen-Ordens anzunehmen und zu tragen.