567 N 48. Negierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. DOeiienstag den 17. September 1839. Inhalt. Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. Dienst-Nachrichten. trfügungen der Departements. Bekanntmachung, die Vergütungstare bei Militär-Vorspannen bro 1830—42 betreffend. — Erlaubniß zu Annahme eines fremden Titels. — Bekanntmachung der in dan Seminar zu Maulbronn aufgenommenen Zöglinge. — Verfügung, betreffend die Gehaltsverhältnisse des Königl. Forstpersonals. — Bekanntmachung, betressend die Vornahme einer ersten höheren Dienst- Prüfung im Finanzfache. — Verfügung, betreffend die Termine der Gehalts-Entrichtung an die Kirchen- und Schul-Diener. dient--Erlebigunge n. iderruflich augestellte Diener. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Erlaubnif zur Annahme eines fremden Ordens. 6. Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 12. d. M. dr. en Vice-Ordenskanzler, dem Regimentsarzte des zweiten Infanterie-Regiments, . Freitag, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, das ihm von des uncs. der Franzosen Majestät verliehene Ritterkreuz des Ordens der Ehren-Legion nehmen und zu tragen.