571 B) Des Departements des Innern. 1. Des Ministerium des Innern. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Titels. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom S1. v. M. der Bitte des Dr. Gustad Schilling zu Stuttgart um die Erlaubniß, den ihm von Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht, dem Herrn Fürsten von Hohenzollern- bechingen auf sein Ansuchen ertheilten Titel eines Hofraths annehmen und führen mu dürfen, zu entsprechen gnädigst geruht. Stuttgart den 2. September 1839. Schlaper. 2. Des Studienrathe. Bekanntmachung der in das Seminar zu Maulbronn aufgenommenen Zöglinge. g Von den 67 Zöglingen, welche sich bei der dießjaͤhrigen Conkurspruͤfung fuͤr die ufnahme in das evangelische Seminar zu Maulbronn eingefunden haben, sind achstehende aufgenommen worden: 1) Auer, Sohn des Tuchmachers in Nürtingen. 2) Cramer, Sohn des Kaufmanns in Stauttgart. 5) Cellarius, Sohn des Parrers in Geifertshofen. 4) Elwert, Sohn des Pfarrers in Brettach. 5) Fischer, Sohn des Stadtpfarrers in Neuffen. 6) Fleischmann, Sohn des Pfarrers in Nordheim. 7) Günther, Sohn des Secklers in Heilbronn. 8) Hauff, Sohn des Professors in Schönthal. 9) Haug, Sohn des Präceptors in Sulz. 10) Hopf, Sohn des Oberamtepflegers in Sulz. II) Jäger, Sohn des Parrers in Bürg. 12) Keim, Sohn des Oberpräceptors in Stuttgart.