52. Regierungs-Blatt für das Kl.e: . * Königreich Württemberg. — — — — — — — Montaz den 7. Oktober 1839. Inhalt. Königli che Dekrete, Gesetz, betreffend die Bestrafung der Versehlungen gegen die Finanz= und Forsi- Eecsetze. — Dienst-Nachrichten. . ,—.. « «««"-(·ügun·qcudchefpaktementABesetztmgdesK.fürstlichThukgifundTazisTchAmtOGcrichfss di Attuariats zu Obermarchthal. « «"!st-Erlcdigungea. X- l..UnmittelbareKöniglicheDekrcte. A) Geset, betressend die Ves rafung der Bersthlungen gegen die Finanz= und Forst-Gesetze. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. ¾ In Veziehung auf die Bestrafung der Verfehlungen gegen die Finanz= und Vorst-Ge . ; si-Gesetze haben Wir, nach Anhoͤrung Unseres Geheimen Rathes und unter mmung Unserer getreuen Stände, beschlossen und verordnen, wie folgt: