679 . Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. — Diienstag den 5. November 1839. Kört Inhatt. öe Pal. Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend einen neuen Vereins-Jelltarif. (Mit Beilagen.) erfü « . WAUMMdetDcpsktcme11t8.Verkiequnq,betrcffe11ddteAnwcndnngdessiettctisolktarif3..- zkekanmmmspmh betrefsend Durchgangszoll-Erleichterungen. — Bekanntmachung, betreffend den Zoll auf Reis und Zucker. I. Unmtittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung, betreffend einen neuen Vereins-Zolltarif. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. rei dae des Art. 15 des Zollgesetzes vom 15. Mai 1838 ist der Zolltarif je nach euem en im Ganzen zu berichtigen, und sofort für die nächsten drei Jahre von zu verkündigen. 18/9 blen nun unter den zollvereinten Staaten fuͤr die Jahre 1840, 1841 und Anhoͤrun eigefügte Vereins-Zolltarif verabredet worden ist, so haben Wir, nach 8 Unseres Geheimen Rathes, beschlossen, und verordnen hiemit, daß dieser