682 c) Bekanntmachung, betreffend den Zoll auf Reis und Zucker. Aus Anlaß des nun verbündigten Zolltarifs für die Jahre 1840, 1851 und 13/2 wird rücksichtlich des mit dem Königreiche der Niederlande bestehenden Handels-Ver- trags darauf aufmerksam gemacht, daß de a)mit der Wirksamkeit des neuen Tarifs vom 1. Jannar 16500 an durch 53 allgemein eintretenden Zoll-Ermäßigungen auf Zucker und Reic einerseit. die dießfälligen Bestimmungen jenes Handelsvertrags (Art. 4. "’1 #un- zum Vollzug kommen, andererseits aber auch die Beschränkung aulhen welche nach der Verfügung vom 18. April d. J. (Reg. Blatt S. 545 .— sichtlich der Einfuhr des zum Versieden bestimmten Lumpenzuckers über 8 wisse Vereinsgraͤnzen angeordnet worden ist; daß uͤbrigens ssi- b) die in Folge des Vertrags mit den Riederlanden bewilligten goll- Exm gungen fuͤr den Eingang von Reis, Lumpenzucker zum Versieden, und finirtem Zucker durch den Tarif in der Erwartung allgemein auöge spro bei sind, daß die anderen Staaten, welche hieraus Vortheile erlangen, hen den deßhalb eingeleiteten Verhandlungen zu billigen Gegenleistungen verste werden. Stuttgart den 26. Oktober 1839. Herdegen-