IV N Benennung der Gegenstände. Maaßstab der Verzolung. Abgabensäbe nach dem 14-Thaler-Fuß des Thalers Eingang. Rihlr. l( .(s-k) Riblr. Abfälle von Glashütten, desgleichen Glasscher- ben und Bruch; von der Gold= und Sil- berbearbeitung (Münz-Grähe); von Seifensiedereien die Unterlauge; von Gerbereien das Leimleder; ferner Blut von geschlachtetem Vieh, sowohl flüssiges als eingetrocknetes, Thierflechsen, Hör- ner, Hornspißen, Hornspäne, Klauen und Knochen, letztere moͤgen ganz oder zer- kleinert senn. Baumwolle und Baumwollen-- waaren: a)Rohe Baumwolle b) Baumwollengarn: 1) ungebleichtes ein= und zweidraͤhtiges/ und Watten. . 2) ungebleichtes drei- und mehrdraͤhti— ges, ingleichen alles gezwirnte, ge- bleichte oder gefürbte Garnn c) Baumwollene, desgleichen aus Baum- wolle und Leinen, ohne Beimischung von- Seide und Wolle, gefertigte Zeuge und Strumpfwaaren, Spigen, (Tüll), Posamentier“, Knopfmacher-, Sticker- und Puhwaaren; auch Gespinnst= und Tressen-Waaren aus Metallfäden (Lahn) und Baumwolle oder Baum- wolle und Leinen außer Verbindung mit Seide, Wolle, Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing, Stahl und anderen Materialen *7) 1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Centner 8 freii.. 2 50 1. Die unter den Silbergroschen stehenden Ziffern bezeichnen 2 1siel des Thalers. (mit der Eintheilung in zostel und 2üssteh, 1 Ausgang. # 26 nach dem 24½-Gulden-Fuß, Eing be ang. kr. m Ausgang. fl. kr. • 15 (10 15 Hrei (129 frei 14 87 12 Ol- Gr 1 Hl— 14/ in 1