735 Archioe ohne höhere Genehmigung nicht stattf'nden können; so sieht man sich zu der Bekanntmachung veranlast, daß Gesuche um Einsichtnahme oder Abschristen von Do- kumenten aus dem K. Staats-Archive jedesmal schriftlich, mit genauer Angabe des Gegenstandes, so wie des Zweckes, zu welchem die Mittheilung verlangt wird, und mit bezirksamtlichem Berichte einzusenden sind. « Stuttgart den 20. November 1859. Harttmann. B) Des Departements des Innern. 1. Des Ministerium des Innern. à) Vekanntmachung, das Ergebniß einer zweiten höheren Dienstprüsung im Departement des Innern betreffend. Bei der im Laufe d. M. vorgenommenen zweiten höheren Dienstprüfung im Departement des Innern sind nachstehende Candidaten zur Vewerbung um die in 15 der K. Verordnung vom 10. Februar 1857 bezeichneten Aemter dieses De- partements für befähigt erklärt worden: 1) Ludwig Friedrich Heinrich Biher, von Stuttgart. 2) Johannes Dieterle, von Münsingen. 3) Jakob Christoph Friedrich Geyer, von Güglingen. 4) Heinrich Friedrich Carl Kegelen, von Dußlingen, O.A. Tübingen. 5) Ernst Kurß, von Reutlingen. 6) Carl Heinrich Maper, von Ludwigsburg. 7) Carl Friedrich Pantlen, von Groß-Bottwar. 8) Carl Adolph Friedrich Zimmerle, von Ellwangen. Sturtgart den 29. November 1339. Schlaper. by9 Bekanntmachung, beireffend die Clafsifikation der Gemeinde Loffenau, Oberamts Neuenbürg. Di ie Gemeinde Loffenau, Oberamts Neuenbuͤrg, ist in Gemaͤßheit der K. Ver- as vom 9. Februar 1829 aus der dritten in die zweite Classe versetzt worden; semit zur oͤffentlichen Kenntnisi gebracht wird. Stuttgart den 7. December 1839. Schlayer. ordn