739 605. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. — ———— Samstag den 21. December 1839. Inhalt. Zoͤnigl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienn--Nachrichten. erfügungen der Departementa. Besetzung des K. fürstlich Thurn= und Taxis'schen Amts-Ge- richts-Aktnariats zu Scherr. — Bekanntmachung, betreffend die Wieder-Uebernahme der Gerichtsbarkeit in den Standesherrschaften Hohenlobe-Jaguberg und Hohenlohe-Bartenstein durch die unmutelbaren Staatebehörden. — Verfügung, betreffend Abänderungen in der Eintheilung der Nota- riats-Bezirke der Oberämter Gerabronn, Künzelsau, Mergentheim, Oehringen, und Weinsberg. (Mit einer Beilage.) — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer ersten Staats- Prüfung in der Medicin und höheren Wundarzneikunde. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten Staats-Prüfung in der Medicin und höheren Wundarzneikunde. — Verleihung einer atiftedamensielle an dem adcligen Fräuleinstifte zu Oberstenseld. — Verladung der Militärpflichrigen zu er Jiehung des Looses und der Musterung für die Aushebung von 1810. — Verfügung, betreffend das lenstverhaltniß einiger Salinen-Beamten. Diegten Micant Erledigungen. rruflich augestellte Diener. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 17. d. M. n ¶ Bice Ordenskanzler dem zu Rom sich aufhaltenden Architekten J. M. Kn apy, ei ni’x* die nachgesuchte Erlaubniß, das ihm von Seiner Päbstlichen Heilig- reen hene Ritterkreuz des Ordens des heil. Gregors annehmen und tragen zu ! Jnädigst ertheilt.