3 b) Die Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger betreffend. Unter Beziehung auf die 9§9. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisa- tion des Landjägerkorps vom 5. Juni 1825 werden die mehreren Landjäger-Unterof- fizieren und Landjägern, wegen besonderer Auszeichnung im Dienste zuerkannten Be- lohnungen hiemit öffentlich bekannt gemacht, und zwar: 1) vermöge höchster Entschließung vom 25. d. M. haben Seine Königliche Majestät dem Landjäger-Stations -Commandanten zweiter Elasse, Sippel in Balingen, die goldene Verdienst-Medaille zu verleihen gnädigst geruht. 2) Geldpräámien haben erhalten: der Stations-Commandant erster Elasse: Wagenblast in Ludwigsburg. Die Stations-Commandanten zweiter Elasse: Reichle in Waiblingen. Schafbuch in Nagold. Wauyß in Heilbronn. Neukamm in Münsingen. Regner in Gaildorf. Bebmann in Saulgau. Ludwig in Tettnang. Schreuweiß in Backnang. Die Stations-Commandanten dritter Classe: Streng in Rottweil. Ruoß in Urach. Neuß in Aalen. Wurst in Erailsheim. Mösner in Ealw. Hoß in Cannstadt. Die Landjäger erster Classe: Grauer in Backnang. Mocaier daselbst. Schramm in Leonberg. Jocher im Oberamt Stuttgart.