39 5. Regierungs= Blatt sfür das Königreich Württemberg. Dienstag den 2. Februar 1841. Inhalt. Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die vor der Wirksamkeit der neuen Stras- gesehgebung erkannten polizeilichen Beschränkungen. — Bekanntmachung, betressend den Beitritt des Fürstenthums Waldeck zu der allgemeinen Münz-Convention der deutschen Zollvereinsstaaten. — Stand der geistlichen Wittivenkasse auf Martini 1839. — Bekanntmachung, betreffend die Jahrs= (September-) Preise für technische und landwirthschaftliche Erfindungen und beistungen. — Verfügung, das Sammeln von Arznei= und FTarbe-pflanzen in Waldungen betreffend. Dienst-Erledigungen. ". . Unmittelbare Königliche Dekrete. Dienst-Nachrichten. Nach höchstem Dekrete vom 11. v. M. sind zu Unter= eutenants in der Infan- terie ernannt worden: der Bataillons-Adjutant des fünfren Infanterie-Regimemes, Zeller, bei dem ersten Infanterie-Regiment, der Bataillons-Adjutant des fünften Infanterle-Regimente, Ehni, bei dem sechsten Infanterie-Regiment,