135 C) Dienst-Nachrichten. - --SeineKöniglicheMajestäthabenvermögekhöchsterEntschließmjgVom 20. Februar dem Ober-Inspektor bei dem Hauptzollamt Friedrichshafen, Finanzrath v. Braun, zugleich die seit dem Tod des Oberamtmanns v. Steffelin erledigte Stelle eines Hafendirektors daselbst zu übertragen gnädigst geruht. Ferner haben Höchstdieselben vermäöge höchster Entschließung vom 17. v. M. den bisherigen ersten technischen Rath des Ministerium des Innern,. General-Major, Staatsrath, Freiherrn v. Seeger, wegen vorgerückten Alrers, seinem Ansuchen gemäß, gnädigst in den Ruhestand versetzt, ihm jedoch zugleich die fernere Theilnahme an den Geschäften der technischen Conferenz des Ministerium als Ehrenmitglied vor- behalten; auch ihm in Anerkennung seiner vieljährigen treuen Dienste das Commen- thurkreuz des Ordens der Württembergischen Krone gnädigst verliehen, sodann den Kreis-Baurath Knoll in Ulm dem Ministerium für die Geschäfte eines zweiten technischen Referenten, jedoch unter Belassung in seiner bisberigen Dienst- Kategorie, fürsorglich zugecheilt, und die hiedurch erledigte Stelle eines Kreis- Bauraths in Ulm dem Straßenbau- Inspektor Haußer daselbst gnädigst übertragen. Seine Königliche, Majestät haben durch höchstes Dekret vom 18. v. M. auf die bei dem Eivil, Senate des Ober-Tribunals erledigte Assessorsstelle und die damit verbundene Stelle eines Popillen-Ratho bei besem ECollegium, den Ober-Justiz= Rath Reidhardt Ellwangen zu versehen, vermoge höchster Entschließungen vom 24. v. M. die bei der Regierung des Reckarkreises erledigte Sekretaͤrostelle dem — Aktnar Cunradi in Stuttgart, die erledigte katholische Pfarrei Hofen, Dekanats. Stuttgart, dem Pfarrverweser Kaufmann in Unterboihingen, desselben Dekanats, die erledigte katholische Pfarrei Baustetten, Dekanats Wiblingen, dem Pfarrer Heilig in Gögglingen, desselben Dekanats, zu übertragen, wie auch- vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. dem pensionirten Oberamtsrichter Maäv, von Riedlingen, seinem Ansuchen gemäß, die Erlaubniß zur Ausöbung der Rechtspraris gnädigst zu ertheilen geruhr. Derselbe hat Täbingen zu seinem Wohn- siße gewählt.