502 Scrutatoren, gezaͤhlt, welche der Praͤsident nach der Reihenfolge bezeichnet; bei glei- cher Stimmenzahl giebt das natuͤrliche Alter den Vorzug. K. 71. Sind mehrere Mitglieder für dieselbe Stelle oder denselben Zweck mit relativer Scimmenmehrheit zu wählen, so wird durch jedes stimmende Mitglied die erforder- liche Anzahl auf einem Stimmzettel verzeichnet, und mithin die Wahl in einer und derselben Handlung vollender. Bei der Wahl durch absolute Stimmen-Mehrheit hingegen wird die Wahlhand- lung so oft wiederholt, als Mitglieder zu wählen sind. · K. 72. Am Schlusse der Sitzung wird in der Regel der Kammer die Zeit und Tages- Ordnung der folgenden von dem Präsidenten verbündet. « H7o Erhebt sich Widerspruch gegen die Zeitbestimmung des Praͤsidenten, so ent- scheidet der Beschluß der Kammer; es muß aber ein „Mitglied, welches Einwendung macht, von zwei andern unterstützt werden. g. 74. Der Königliche Geheime-Rath wird von der Zeit der Sitzungen durch eine an die Kanzlei desselben gerichtete Mittheilung des Sekretariats der Kammer benach- richtigt. K. 76. Ausfertigungen. Die Entwerfung der Beschluͤsse geschieht durch einen der Sekretaͤre, oder durch die Bericht erstattende, oder eine neu zu bestellende Commission. Die Ausfertigungen werden in der Regel der Kammer zur Genehmigung vor- gelegt, wenn sie nicht auf den Antrag des Praͤsidenten ein Anderes beschließt. . 76. Dienstpersonal. Das Dienstpersonal der Kammer steht unter der Leitung des Prasidenten/ und ist der Aufsicht des Sekretariats untergeordnet. — — —