20 c) Die Bestellung von sieben gepruͤften Rechts-Candidaten zu Referendären zweiter Classe betreffend. Diejenigen sieben Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Bekanntmachung die erste Dienstprüfung genügend erstanden haben, sind ibrem Ansuchen gemäß zu Referendären zweiter Classe bestellt, und für die erste Hälfte ihres Dienstprobejahrs den K. Gerichtshöfen folgendermaaßen zugetheilt worden: I. Dem K. Eerichecbof in Eßlingen: II. Dem K. Gerichtshof in Tübingen: Ruoff. III. Dem K. Gerichtshof in Ellwangen: Graf v. Grävenitz. Herdegen. IV. Dem K. Gerichtshof in Ulm: eber. Speidel. Die vorbezeichneten Referendäre haben sich nun bei den bezeichneten Gerichtshöfen un- verzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den lebteren wird die gewöhnliche Anzeige über die stattgehabte Beeidigung gewärtigt. Stuttgart den 9. Januar 1845. Prieser. B) Des Departements des Innern. - Der evangelischen Synode. Stand der geistlichen Wittwenlasse auf den 30. Juni 1841. Nachdem die Rechnung der geistlichen Wittwenkasse von Martini 1839 bis 30. Juni 1841 revidirt und justifizirt ist, wird unter Beziehung auf das Regierungs-Blatt von 1841, S. 35, folgende Uebersicht über den Stand derselben am 30. Juni 1841 bekannt gemacht: I. Berechnung der Vermögens-Zunahme von Martini 1859 bis 50. Juni 1841. Das Vermoͤgen bestand: an Martini 1839: am 50. 0l Juni 1841: Capitallen 2510,565 fl. 45 Kr. . 267,565 fl. 11 k. Ausständen J0192 fl. 3olrr. 49981 fl. 24 kr. Zahlungs-Vorschüsse: allgemeien · . . ·