50 g.) Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Sattler Kraft auf eine Brems-Voriichtung an der Radnabe bei leichtem Fuhrwerk. Oa Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. dem Sattler und Wagenmacher Georg Kraft zu Heilbronn ein Erfindungs-Patent für die von ihm vorgelegte an der Radnabe angebrachte Brems-Vorrichtung, insofern es sich von der An- wendung dieser Vorrichtung bei leichtem Fuhrwerk auf Lanostraßen handelt, mit fünfjähriger Dauer gnädigst ertheilt haben; so wird dieses unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842 öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart den 14. Februar 1845. Schlayer. d) Erlsschung der dem pensionirten Major v. Brecht verliehenen Erfindungs-Patente auf neue Vorrichtungen an Mahlgängen. Da die dem penstonirten Major v. Brecht früher zu Kupferzell, Oberamts Oehringen, jetzt zu Berg, Stadtdirektions-Bezirks Stuttgart, durch höchste Entschließung vom 17. Sep- tember 1830 verliehenen Erfindungs-Patente: 1) auf neue Vorrichtungen an Mahlgängen, 2) auf verbesserte Einrichtungen an den Kammrädern und in dem Bau der Zapfenlagen für Radwellen, (Reg. Blatt von 1839, S. 595) vurch Verzicht des Berechtigten erloschen sind; so wird dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart den 14. Februar 1845. Schlayer. 2. Der Regierung des Neckarkrelses. Bekanntmachung, betreffend die gerichtliche Unterdrückung einer Druckschrift. Da der Criminal-Senat des K. Gerichtshofs für den Reckarkreis durch Beschluß vom 25. v. M die von der Polizeibehörde vorläufig verfügte Beschlagnahme der Druckschrift: „Die preußische Bureaukratie von Karl Heinzen. Darmstart, Druck und Ver- lag von Karl Wilhelm Leske. 1845.“ wegen ihres den bestehenden Gesetzen, insbesondere den Bestimmungen der Art. 167 und 284, Zisff 2 des Strafgesetzbuchs zuwider laufenden Inhalts für gerechtfertigt gefunden, und