« 4 I. Dem K. Gerichtshof in Eßlingen: Heyr. Sick. Holland. Wunder. II. Dem K. Gerichtshef in Tübingen: Binder. Häcker. Fetzer. Köstlin. IIl. Dem K. Gerichtshof in Ellwangen: Geßler. Ropsy. Mosthaf. IV. Dem K. Gerichtshof in Ulm: Erhardt. Vogel. Pelargus. Wollaib. Die vorbezeichneten Referendäre haben sich nun bei den bezeichneten Gerichtshöfen unver- süglich zur Dienstleistung anzumelden, und vott den letzteren wird die gewöhnliche Anzeige über die stattgehabte Beeidigung gewärtigt. Stuttgart den 29. December 1845. Pricser. B) Dee Departements des Innern. 1. Des Ministerium des Innern. a) Patent-Verleihung für den Damastweber Georg Schmidt auf eine Anwendunge-Art der Jacquard-Webmaschine. Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestát vom 17. v. M. ist dem Damastweber Georg Schmidt, von Künzelsau, auf die von ihm vorgelegte An- wendungsart der Jacquard-Webmaschine zur Fertigung hohler runder, so wie flacher oder Bandseile ein sechsjäheiges Eifistbutigsparent gn#igst verliehen worden; was hiedurch, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der rebibirten Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Jun#i 1842, betreffend dle Erfindungs-= und Einführungs-Patente, zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird. Stuttgart den 19. Derember 1845. Schlayer.