18 gnaͤdigst ertheilt, den von des Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen Orden der Bayern'schen Krone anzunehmen und zu tragen. R) Dienst--Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 25. v. M. dem Gerichts-Aktuar Kehrer in Ulm die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatedienste zu er- theilen, und vermöge weiteren höchsten Dekrets vom 1. d. M. auf die hierdurch in Erledigung ge- kommene Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgericht Ulm den Gerichts-Aktuar Stark in Laup- heim zu versetzen geruht. Sodann haben Höchstdieselben vermöge Höchster Entschließung vom 31. v. M. für das laufende Jahr wiederum den Ober-Finanzrath v. Schmidlin und ferner den Direktor des katholischen Kirchenraths, Freiherrn v. Linden, zu außerordentlichen Mitgliedern des Geheimen-Rathes gnädigst zu bestimmen geruht. Durch höchste Entschließung von demselben Tage haben Seine Königliche Maje- stät dem Ober-Reallehrer Baur, von Reutlingen, die seither von ihm in provisorischer Eigenschaft versehene Professorsstelle an dem oberen Gymnasium in Ulm mit dem Titel und Rang eines Gpmnastal-Professors definitiv gnädigst übertragen, und vermöge böchsten Dekrets vom 1. d. M. vie bei dem K. Ober-Tribunal zu besetzenden drei Rathsstellen dem Ober-Justizrath Bockshammer in Ulm und den beiden Ober- Tribunal-Assessoren, Ober-Justizräthen Neidhardt und Pfaff in Stuttgart zu übertragen geruht. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 31. v. M. dem von dem Fürsten Erbland-Postmeister für vie erledigte Postmeistersstelle zu Reutlingen vorgeschlagenen Hauptpostamts-Sekretär August Krauß, von Stuttgart, und dem von dem Fürxsten Erbland- Postmeister für den vereinigten Post-Erpeditions= und Poßbaltereivienst zu Ochsenhausen, O.A. Biberach, vorgeschlagenen Gastwirth Johann Jakob Linder daselbst die landesherrliche Bestätigung gnädigst ertheilt.