20 Diese Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirksgerichten spätestens acht Tagc nach ihrem Austritte von den Gerichtshöfen ihre Funktionen anzutreten, und von den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige über diesen Eintritt gewärtigt. Stuttgart den 8. Januar 1846. Prieser. 8) Des Departements des Innern. Des Ministerium des Innern. a) Auszeichnung mehrerer Landjäger betreffend. Unter Hinweisung auf die KK. 40 und 50 der K. Verordnung voem 5. Juni 1823 über die Organisation des Landjäger-Corps werden die mehreren Unteroffizieren und Land- jägern wegen Auszeichnung im Dienste verwilligten Belohnungen öffentlich bekannt gemacht: 1) Vermöge höchster Entschließung vom 24. dv. M. haben Seine Königliche Majestät dem Stations-Commandanten dritter Classe, Jakob Friedrich Mößner in Münsgen, dem Stations-Commandanten dritter Classe, Philipp Friedrich Flins pach in Spaichingen, dem Landjäger erster Classe, Cbristian Meffle im Oberamte Gerabronn, Nebenstation Bartenstein, . dem Landjäger erster Classe, Andreas Freitag im Oberamte Neresheim, Nebenstation Kirchheim, und dem Landjäger zweiter Classe, Johann Evangelist Ilg im Oberamte Nercsheim, Neben- station Schloßberg, die filberne Verdienst-Medaille gnädigst verliehen. 2) Geld-Prämien haben erhalten: Stations-Commandant Wagenblast in Ludwigsburg. — Schefbuch in Nürtingen. — Zimmermann in Neuenbürg. —. Betzmann in Göppingen.