34 mit den vurch die Verordnung vom Jahre 1820 (Reg. Blatt S. 19) vorgeschriebenen An- gaben und Zeugnissen versehen und vor dem 1. März bei dem K. Stuvienrath eingelaufen seyn. Zu der Prüfung sind, wie bisher, Livius, Kenophons Memorabilien und Jakobs Attika mitzubringen. « Stuttgart den 10. Januar 1846. Knapp. h) Belanntmachung über den Bildungslauf und die Prüfung der Candidaicn für Real- und Ober-Reallehrstellen. In der Absicht, für den Bildungsgang der künftigen Lehrer an niederen und höheren Realanstalten eine Anleitung zu geben und die Dienstprüfungen im Fache des Real. Schulwesens zu regeln, ist der K. Studienrath angewiesen worden, Nachstehendes bekannt zu machen: « A. Den Bildungsgang betreffend, so bleibt 1) den Candidaten überlassen, ob sie ihre erste Vorbildung in einer Realschule oder in einer lateinischen Schule sich erwerben wollen. « Nach dem Austritt aus einer solchen Schule ist es nöthig, daß sie mindestens ein Jahr lang die obere Abtheilung eines Gymnasiums, oder eine Lyceal= oder Oberreal-Classe besuchen. 2) Diejenigen, welche sich nur für Lehrstellen an niederen Realanstalten (bis zum 14ten Jahr) befähigen wollen, haben sovann in der Regel die polytechnische Schule in der Eigenschaft als ordentliche Schüler 7) vier Jahre lang zu besuchen. Ein Theil dieser vier- jährigen Bilvungsgeit kann auch in einer anderen entsprechenden höheren Unterrichts-Anstalt *) Zur Aufnahme in die polpylechnische Schule werden erfordert: 4 1) Arlthmetik mit Einschluß der Quadrat= und Cubikwurzeln, der Buchstabenrechnung, der Gleichungen vom ersten und zweiten Grad; 2) ebene Geometrie und Stereometrie; 3) Hauptsätze der ebenen Trigenometrie; .. 4)BekanntschaftmilderfkanzösischenFerment-AhtichtigellebkrsepungcineöIeichkmllstanzvsischkllAbschnikks ins Deutsche und eines deutschen Adschnitts ins Franzöfsche; - 5) Zäbigkeit, sich in der Muttersprache mündlich über Gegenstände aus dem Zdeenkreise der bisber besuchten Schule richtig und deutlich auszudrücken, schriftliche Bearbeitung eines leichteren Thema ohne Fehler gegen die Rechtschreibung und die Regeln der deutschen Wort= und Satbildung: « 6) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und Hauptbegebenheiten ver allgemeinen, besonders aber der deutschen und der Württembergischen Geschichte; . 7) Kenniniß der Grundzüge der mathemathischen, phyfikalischen und politischen Geographie; 8) Uebung im geometrischen und Freibandzeichnen.