4 wenigstens Einer ein geprüfter Thierarzt seyn muß), welche die zu Markt gebrachten Perde in Abficht auf ansteckende Krankheit sorgfältig zu beobachten und namentlich bei dem ge- ringsten Vervachte vorhandenen Rotzes oder Wurmes die betreffenden Pferde genau zu be- sichtigen und im Falle der Bestätigung durch Vermittlung der Orts-Polizeibehörde für ihre alsbaldige Absonderung Sorge zu tragen haben. Aehnliche Vifitationen sind auch da zeitweise und unvermuthet vorzunehmen, wo viele Pferde, wie bei großen Bau-Unternehmungen, Eisenbahnbauten und dergl. zusammen be- schäftigt ind. 8. 10. Ein besonders wachsames Auge haben die Polizeibehörden auf solche Pferdehändler zu richten, welche mit Pferden von geringerem Werth Handel treiben, und häufig Pferde, mit ansteckenden Krankheiten behaftet aus dem Ausland einführen und dieselben auf die Märkte bringen. 8. 11. Die Reinigung (Desinfektion) der Stallungen, worin rotz- oder wurmkranke Pferde gestanden find, so wic aller Gegenstände und Geräthschaften, mit welchen solche Pferde in Berührung gekommen seyn können, bat unter polizeilicher Aufsicht auf nachfolgende Weise zu geschehen: Raufen, Krippen, Brust= und Seitenwandungen des Stalls find mit heißer Lauge aufs sorgfältigste abzuwaschen und sodann mit concentrirter Chlorkalk-Auflösung anzustreichen. Gleiches pat nach sorgfältig entferntem Mist bei gedieltem oder gepflastertem Boden zu geschehen. Bei einem ungepflasterten, nur aus Lehmerde bestehenden Boden ist die obere Lage ganz zu entfernen und durch trockene Erde und Sand zu ersetzen. Ein auf diese Weise gereinigter Stall kann, nachdem verselbe bis zur völligen Austrocknung dem Luftzug ausgesetzt war, von neuem wieder für Perde benützt werden. Mit dem Trinkgeschirr und andern derartigen Geräthschaften ist auf äbnliche Weise zu verfahren. Putzzeug, Gurten und Lederwerk, so weit sie noch brauchbar erfunden werden, find ebenfalls in Chlorkalk-Auf- lösung einzuweichen, wohl zu reinigen, und letzteres noch feucht mit Fett einzuschmieren. Teppiche sind in heißer Lauge zu waschen, wollene aber entweder gleichfalls mit Chlor- kalk-Auflösung zu behandeln oder zu walken. Das Eisenwerk, die Ketten, Trensen, Stangen u. s. w. sind im Feuer zu erhitzen oder letztere frisch zu verzinnen.