65 das erledigte Cameralamt Tettnang dem Cameralverwalter Heuß in Wangen gnädigst übertragen, « dcnbeidkmCatastcr-BurcauangestelltenKanzlci-AfsisfcntcnUngcrznmRevisorgnå- digst ernannt, auch dic erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises dem Cameralamts-Buchhalter Schelhammer in Creglingen gnädigst übertragen, und durch höchste Entschließung vom 28. v. M. die erledigte evangelische Pfarrei Aichelberg, Dekanats Schorndorf, dem Pfarrer Henzler zu Oevenwaldstetten, Dekanats Münfingen, gJnädigst verliehen. Am 23. v. M. erhielt der von dem Fürsten v. Thurn und Taris zur St. Ulrichs- Caplanei in Hohenthengen, Oberamts Saulgau, patronatisch ernannte Parrverweser Fried- rich Carl Kopp zu Felvorf, Dekanats Horb, die landesberrliche Bestätigung. II. Verfügungen der Departementé. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenten. Der Rechts-Consulent Cleß hat seinen Wohnsitz von Göppingen nach Cannstatt ver- legt; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Stuttgart den 26. Januar 1846. Prieser. B) Des Departements des Innern. 1. Des Ministerium des Innern. a) Verleihung eines Einführungs-Patents an den Mcchaniker Friedrich Flor den Jüngeren aus Heilbronn auf eine Mcthode chemischer Zubereitung des Torfes. Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 22. d. M. ist dem Mechaniker Friedrich Flor dem Jüngeren aus Heilbronn auf die von ihm darge- legte Methode einer chemischen Zubereitung des Torfes, das nachgesuchte Einführungs-Patent auf die Dauer von vier Jahren Znädigst verliehen worden; was hiedurch, unter Beziehung