72 der Hauptmann im ersten Regimente, v. Mundorf, zum Major und Bataillons-Com- mandanten des sechsten, der Ober-Lieutenant, Schützen-Offizier des dritten Regiments, v. Reitzenstein, zum Hauptmann im ersten, der Ober-Lieutenant, Regiments-Adjutant des sechsten, Lipp, zum Hauptmamn in diesem, der Lientenant Klein des sechsten zum Ober-Lieutenant im vierten Regimente beför- dert, sodann der Ober-Lieutenant Rümelin des dritten Negiments zum Schützen-Offzier, und der Lientenant Seybold des sechsten Regiments zum Regiments-Adjutanten ernannt. Durch böchste Entschließungen von demselben Tage haben Höchstoieselben den Frei- herrn Carl v. Palm zum charakterisirten Lieutenant ernannt und denselben dem sechsten Infanterie-Regimente zugetheilt, sovann die erledigte Hauptzoll-Verwaltersstelle in Friedrichshafen dem Revisor Hopff bei der Zolldirektion, und die in Friedrichshafen erledigte Grenz-Controleursstelle dem Lieutenant Heimpel im vierten Reiter-Regimente gnädigst übertragen. Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 4. d. M. die bei der Regierung des Neckarkreises erledigte Assessorsstelle dem Kanzlei-Assistenten Stammler bei der Regierung des Donaukreises zu verleihen, den Ephorus v. Krauß an dem evangelischen Seminar in lrach, seinem Ansuchen gemäß, wegen anhaltenden körperlichen Leidens, in den Ruhestand zu versetzen, die erledigte evangelische Helfersstelle in Cannstatt dem Helfer Krauß zu Neuenstadt, die erledigte Stelle eines zweiten Lehrers der Landwirthschaft an der höberen Lehran- stalt in Hohenheim mit dem Titel eines Professors und dem Rang in der siebenten Stufe dem Gutsbesitzer Pistorius vom Aichholzerhofe zu übertragen gnädigst geruht. Sodann haben Höchstoieselben vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. den Schultheißen Helfferich zu Pleivelsheim, Oberamts Marbach, in die Zahl der Rechtsg- Consulenten unter der Beschränkung aufzunehmen geruht, daß verselbe der Ausübung der Advvokatur innerhalb seiner Gemeinde sich entbalte. In Folge höchster Entschließung vom 9. d. M. haben Seine Königliche Majestt den Lieutenant v. Breuning vom zweiten zum vierten Reiter-Regimente versetzt, und den aggregirten Lieutenant v. Röder des zweiten Reiter-Regiments daselbst eingetheilt.