76 B. Für den Grundstock: zurückerhaltene Anlehen 1• C. Laufendes: 1) Zuschüsse der Staatshauptkasse auf das Etatsjahr 1844 nach Ab- zug der hierauf geleisteten Zahlungen gemeinschaftlich mit der Leh- rerwittwenkasse (Ministerial-Verfügung vom 26. August 1843, K. 11, Mt. 1) hieher zur Hälstet 40090 fl. 20 kr. 2) Zinse aus verzinslich angelegten Einnahme-Ueber- schüssen . .. . 0 3) Abzüge an den Ruhegehalten: a) wegen bleibenden Aufenthalts im Auslande (Ge- setz vom 6. Juli 1842, Art. 3). 0 ) wegen Versehung eines mit einem Einkommen verbundenen öffentlichen Amtes (Gesetz, Art. 25) 0 — 4000 fl. 2Z 20kr. 4) auf Wiederersatz erhalten: von der Staatshauptkasse zu Ausgleichung der Ausgaben . ..... 29fl.8kr. 5) außerordentliche Einnahmen . . 0 ——— 4,938 fl. 37 kr. · — — Summe der Einnahmen 11,318 fl. 30 kr. Ausgaben. A. Reste: 1) Passiorückstände vom vorigen Jahr ... 0 2) erst in diesem Jahr ihrem Betrage nach bekannt gewordene Schuldigkeiten vom vorigen Jahr. 0 3) Ersatzposten: zuviel esanene Zuschuß ver Staathaupt. kasse von 1833. . . . .. ... . 9384fl. 52 kr. 984 fl. 52 kr. B. Auf den Grundstock: hingeliehene Gelder von Eimabne- Veterscaf en Ge- setz, Art. 2.7) , 9000fc.—