83 11. Regierungs- Blatt für das Königreich Württemberg. Samstag den 21. Februar 1846. Inbalt. Königliche Dekrete. Ordens Verleihungen. — Bewilligung zur Annahme fremder Orden. Dienft-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Besetzung des K. Fürstlich Thurn und Tarisschen Amts-Gerichts in Schloß Neresheim. — Verfügung, betreffend die Festsetzung der Ertra-Posttare. — Bekanntmachung, betref- fend die Vertheilung von Preisen für zweckmäßig angelegte Flachsröslegruben und vie Aussetzung neuer Preise für solche Anlagen. — Berfügung, betreffend ven zeitlichen gollfreien Einlaß von Getreive in das Königreich. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Ordens-Verleihungen. Seine Königliche Majestät haben vurch höchstes Dekret vom 13. December 1845 an den Ordenskanzler dem K. Portugiesischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Gomes de Castro, und dem bisherigen K. Portugiesischen Gesandten am K. Preußischen Hofe, Baron v. Ren- duffe, den Friedrichs-Orden, sodann dem General-Direktor im K. Portugiesischen Ministerium der auswärtigen Angelegen- beiten, Gomes de Oliveira, das Commenthur-Kreuz, und dem Sekretär der K. Portugiesischen Gesandtschaft am K. Preußischen Hose, Don Pedro de Souza-Betelho, das Nitterkreuz des Ordens der württembergischen Krone zu ver- leihen geruht.