137 K. 8. Für eine zum Armenrechte zugelassene Parthei übernimmt die Staatskasse die Berichtigung der jener obliegenden Zeugengebühr, vorbehältlich des Rückgriffs auf den Produzenten, wenn dieser später zu den erforderlichen Mitteln gelangen sollte, so wie auf die Gegenparthei im Falle ihrer Verurtheilung in die Prozeßkoslen. Unser Justiz-Ministerium ist mit dem Vollzuge dieser Verordnung, welche mit dem 1.). April d. J. in Wirksamkeit zu treten hat, beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 12. März 1846. Wilhelm. Der Chef des Justiz-Departementor: Geheimer-Rath von Prieser. Auf Befehl des Königs, der Staats-Sekrekär: Goes. B) Ordens-Verleihungen. Seine Königliche Majestät haben unter dem 1. d. M. dem Kaiserlich Russischen Masor v. Petrowsky, und unter dem 7. d. M. dem Worstande der land= und forstwirthschaftlichen Anstalt in He- benheim, Direktor v. Pabst, das Ritterkrenz des Ordens der Württembergischen Krone zu verleihen gerubt. C) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Masestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 26. v. M. den Ober-Justiz-Assessor Pfeifer bei dem Criminal-Senate des K. Gerichtshofs zu Tübingen auf die bei dem Civil-Senate dieses Gerichtshofs erledigte Assessorsstelle gnädigst zu ver- setzen, wie auch den PfarBachner zu Mochenwangen, Dekanats Ravensburg, auf die Marrei Rei- chenbach, Dekanats Spaichingen, mit einem Diensteinkommen von 632 fl. zu versetzen geruht. Vermöge höchster Entschliehung vom 4. d. M. haben Seine Königliche Masjestät die erledigte Oberamtsarztsstelle zu Göppingen dem praktischen Arzte Dr. Palm daselbst,