203 II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Termin zu Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz-Referendäre. Diesenigen Justiz-Referendäre, welche in Gemäßheit der K. Verordnung vom 25. April 1839 sich zu der bevorstehenden zweiten Dienstprüfung gemeldet, und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probe-Relationen rechtzeitig übergeben haben, werden hiemit benachrichtigt, daß ihre Prüfung demnächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission zu Stuttgart in vier Ab- theilungen vorgenommen werden wird. % Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: Gaul, Heim, Jäger, Oechsner, Römer: dic zweite Abtheilung aus den Referendären: Elben, Künstle, Oechsle, v. Ow, Schäl: die dritte Abtheilung aus den Referendären: Geßler, Golther, Osiander, Plank, Sieß: die vierte Abtheilung aus den Referendären: Bockshammer,