209 X 21. Negierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Dienstag den 28. April 1846. Inhalt. Königliche Dekrete. Keinc. Versügungen der Departemente. Statut der Irrenpfleg-Anstalt Zwiefalten. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departementé. Des Departements des Innern. Des Ministerium des Innern. Statut der Irren-Pfleganstalt Zwiefalten. Nachdem Seine Königliche Maiestät durch böchste Entschließung vom 15. d. M. dem nachstebenden, für die Irren-Mfleganstalt Zwiefalten auf den Grund der bestehenden Bestimmungen bearbeiteten Statut die gnädigste Genehmigung ertheilt haben; so wird dasselbe, unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 10 Juli 180 (Reg. Blatt S. 478), hiemit zur Kenntnißnahme und Nachachtung veröffentlicht. I. Zweck und Bestimmung der Anstalt. S. 1. Die Irren-Pfleganstalt hat vie Aufgabe, Geisteskranken, veren Zustand als wahrschein-