287 32. Regierungs-Blatt für das Königreich Wü ritemberg. Donnerstag den 25. Juni 1846. Inb alt. Königliche Dekrete. K. Verordnung, detrefsend die Form der Eingaben an die Staatsbehörden. — Erlaub-= nib zur Annahme eines fremden Orvens. Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departementse. Bekanntmachung, betreffend die dem Major, Freiherrn v. Linden ertheilte Erhautiß zur Annahme der Grafenwürde. — Berfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Etats- jahr 1846 —47. Bekanntmachung, betreffend den Besuch der Landes-Universität. — Bekanntmachung, be- treffend die Verleihung der Rechte einer moralischen Person an die Aktiengesellschaft für Dampf= und Ruder- Schifffabrt auf der Donau. — Bekanntmachung, betreffend die Verleibung eines Erfindungopatents an den Sattler Friese in Stuttgart auf Verbesserungen in dem Bau der Reitsättel. — Bekanntmachung, betreffend eine Veränderung in der Classeneintheilung der Gemeinde Oberkochen, Oberamts Aalen. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer ersten Staatsprüfung im Baufache. — Bekanntmachung, betreffend die Ernen- nung des K. K. Oeftreichischen Artillerie-Oberstlieutenants Schuknecht zum Artillerie-Ausrüstungs-Direktor bei der Bundesfestung Ulm. — Bekanntmachung des Ergebnisses einer zweiten höheren Finanz-Dienstprüfung. — Verfügung, betreffend vie Angabe der auf den Inhaber lautenden Schulvscheine der Stadt Stuttgart zur Capitalsteuer. Dienst-Erledigungen. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung, betreffend die Form der Eingaben an die Staats-Behörden. lheilm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Um in Ansehung der Form der an Unsere Staatsbehörden zu richtenden Eingaben von Privaten (im Gegensatze von amtlichen Berichten und Vorträgen, vergl. K. Verord= nung vom 24. December 1816, Reg. Blatt S. 407) eine Gleichförmigkeit herbeizuführen, ver- ordnen Wir, unter theilweiser Abänderung der K. Verordnung vom 7. Januar 1806 (Reg. Blatt S. 5), nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, wie folgt: