290 B) Des Departements des Innern. Des Ministerium des Innern. a) Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Etatsfahr 1846—47. Durch höchste Entschließung vom 17. d. M. ist für das Verwaltungsjahr 1845 eine ordentliche Brandschadens-Umlage von acht Kreuzern vom Hundert Gulden des Gesammt- Gebäude-Anschlags des Königrelchs und des Fürstenthums Hohenzollern-Hechingen (Reg. Blatt vom Jahr 1838, S. 447) angeordnet worden, wovon die eine Hälfte auf den 15. September vd. J. und die andere Hälfte auf den 15. Januar 1847 an die Brandver- sicherungs-Hauptkasse einzuliefern ist. Indem dieß hiemit bekannt gemacht wird, werden die Oberämter angewiesen: 1) die Umlage nach beendigter Richtigstellung der Brandversicherungs-Cataster auf den Stand vom 1. Juli vorzunehmen, 2) die Umlage-Urkunden in der mit der Ministerial-Verfügung vom 9. Oktober 1828. (Reg. Blatt S. 789) vorgeschriebenen Form unv in genauer Uebereinstimmung mit den den Kreis. Regierungen vorzulegenden Aenderungs-Uedersichten spätestens bis zum 15. Sextember v. J. an die Brandversicherungs-Hauptkasse einzusenden, und 3) den Einzug und die Einlieferung der Beiträge rechtzeitig zu bewerkstelligen. Stuttgart den 18. Juni 1846. Schlayer. b)) Bekanntmachung, betreffend den Besuch der Landes-Universttat. Zu Anfang des laufenden Sommerhalbjabrs befanden sich auf der Univerfität Tübingen Studirende 1) der evangelischen Theologie . . 196, und zwar im Seminar-Verbande 91. 2) der katholischen Theologse . 176, und zwar im Verbande des Wilhelmoftifts 144. 3) der Rechtswissenschafft .. 167, 4) der Mediein, Chirurgie und Pharmacie . . 104, 5) des Regierungsfahhs. 66.