304 Verwandlung nebst den dazu etwa anzuordnenden Maaßregeln der Ober-Kirchenbehörde gegenüber von dem künftigen Geistlichen vorbehalten wird, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 3) Die Bewerber um die bei dem Ministerium des Innern erledigte Ober- Revisorsstelle mit dem Normalgehalte von 1000 fl. werden aufgefordert, sich binnen vierzehen Tagen bei dem gedachten Minifterium vorschriftmäßig zu melden. 4) Die Bewerber um die Stelle eines Hauptlehrers an der vierten Classe ver untern Abtheilung der Realanstalt zu Stuttgart, mit welcher ein Gehalt von 900 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden.