331 I. in der Pferdezucht: « A. bei den Mutterstuten: a) als Hauptpreise für die drei besten Mutterstuten im Alter von 5—8 Jahren mit Fohlen: in 20—16—12 Württembergischen Fünfgulodenstücken in Gold; b) als Nachpreise für sechs Mutterstuten mit Fohlen, welche in der Preiswürdigkeit den unter a) gedachten Thieren am nächsten stehen: in ie 8 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold: B. bei den Zuchthengsten von Privat-Beschälhaltern: a) in drei Hauptpreisen von 20—16—12 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold; und b) in zehen Nachpreisen von je acht Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold; II. in der Rindviehzucht: #) für die sechs besten zwei= und dreijährigen Zuchtstiere: in 10—8—6.43—2 Wuürttembergischen Fünfguldenstücken in Gold: b) für trachtige Kalbeln und für Kühe, deren Alter an den Zähnen noch deutlich zu erkennen ist (bis in ras vierte oder fünfte Jahr), trächtig oder mit einem Kalbe: in sechs Preisen zu 10 8 6 14.—3—2 Wuürttembergischen Fünfguldenftücken in Golo#: "„ " III. in der Schafzuchtt: für die drei besten feinwolligen vierschauflichen Widder: in §—1—2 Wärttembergischen Fünfguldenstücken in Golr: für die drei besten feinwolligen vierschauflichen Mutterschafe: in (1— 3.. 2 Württembergischen Fünfguldenstücken in Gold; IV. in der Schweine zucht: für die drei besten Eber: in 5?—2—.1 Württembergischen Fünfguldenstücken in Golr: für die drei besten Mutterschweine: in 41—2—1 Württembergischen Fünfgulvenstücken in Gold.