375 Leitung eines auf Ausbildung des mündlichen Vortrags gerichteten Disputatoriums über römisches Recht und Civilprozeß, je alle vierzehn Tage des Donnerstags Nach- mittags, öffentlich, Prof. I)r: Maper. Ein Uebungs-Collegium über römisches Recht, verbunden mit schriftlichen Ausar- beitungen in noch zu bestimmenden Stunden, Prof. ID#r. Warn könig. « Das deutsche Privatrecht nach seinem Grundriß und Mittermaiers Grundsätzen, sechsmal wöchentlich von 8—9 Uhr, Prof. Dr. Michagelis. Das gemeine und württembergische Staaterecht nebst Bundesrecht nach Zachariäs Lehrbuch in Verbindung mit öffentlichen Redeübungen, sechsmal um 10 Uhr, Prof. Ur. Reyscher. Kirchenrecht nach Richters Lehrbuch, auf Verlangen fünfmal, Derselbe. Das württembergische Privatrecht nach v. Wächter's Hanvbuch, fünfmal wöchent- lich um 6 Uhr und in einer sechsten Donnerstagsstunde, Prof. Dr. Michgelis. Des gemeinen und württembergischen Stras= und Polizeistrafrechts zweiter Theil nach Feuerbach, fünfmal von 3.—4 Uhr, Pref. Ir. Hepp. Gemeines deutsches Strafrecht, viermal um 9 Uhr, Prof. Dr. Köstlin. Württembergisches Strafrecht, viermal um 8 Uhr, Derselbe. Den gemeinen deutschen und württembergischen Civilprozeß in sechs Stunden von 4—5 und Donnerstags von 0 —10 Uhr, Prof. I#r. Mayer. Die summarischen Civilprozesse sammt dem Concureprozeß, zweimal wöchentlich von 4—5 Uhr, nach seinem Grundriß, mit Rücksicht auf Linde's Lehrbuch, Prof. Dr. Michaelis. Das Relatorium, unter Mittheilung von württembergischen Civilprozeßakten, trägt vor auf Verlangen in wöchentlichen zwei bis drei Stunden, Derselbe. Gemeiner deutscher und württembergischer Strafprozeß, unter Zuziehung von Zachariäs Grundlinien des gemeinen deutschen Criminahrczesses . Göttingen 1837, täglich von 8—9 Uhr, Prof. Dr. Hepp. Criminalpraktikum in drei bis vier Stunden wöchentlich wird auf Verlangen halten Prof. Dr. Köstlin. Staats-Wissenschaften und ihre Hülfsfächer. Enepclopädie der ökonomisch= politischen Wissen schaften, in drei wöchent- lichen Stunden, Prof. Dr. Schüäz. 2