463 NV 50. Negierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Samstag den 24. Oktober 1846. Inhal t. Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend den Ausgangszoll von dem über die Zollvereins-Grenze aus- gehenden Getreide und von Hülsenfrüchten. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den Ausgangszoll von dem über die Zollvereins-Grenze ausgehenden Getreide und von Hülsenfrüchten. Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. In Betracht des fortwährend ungewöhnlich hohen Standes der Fruchtpreise und in Erwägung des im Ganzen nicht günstigen Eigebnisses der Kartoffelerndte haben Wir für nöthig erachtet, auf weitere Maßregeln Bedacht zu nehmen, welche, neben der bereits ver- fügten zollfreien Einlassung außervereinsländischen Getreides und Mehls, geeignet wären, dem Lande die unentbehrlichen Lebensmittel zu sichern und auf einen mäßigeren Stand der Preise einzuwirken. Nachdem Wir veßhalb, in Gemäßheit der Zollvereins-Bestimmungen, mit den Regierungen der Nachbarstaaten Bayern und Baden Verständigung getroffen haben,