1 X1. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 15. Jannar 1849. Inhakt. Königliche Dekrete. Ordens-Verlelhung. — Bewilligung zur Annabme eines fremden Ordens. — Dienst- Nachrichten. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Anzahl der Mitglieder der Ortsfeuerschau. — Verfügung, betreffend die Herausgabe des Wochenblatts für Land- und Hauswirthschast und des Wochen- blatts für Gewerbe und Handel. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Oekrete. A)h,. Ordens-Berleihung. Seine Königliche Majestäät haben Sich bewogen gefunden, dem aus Anlaß der Thronbesteigung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. von Oesterreich in außer- ordentlicher Sendung an den biesigen Hof abgeordneten K. K. Oesterreichischen Oberfllieute- nant v. Ripp das Commenthurkreuz des Ordeus der württembergischen Krone gnädigst zu verleihen. B) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben unter dem 31. December 1848 Höchst Ihrem Adfutanten, Obersten v. Ellrichshausen, die Erlaubniß gnädigst ertheilt, das von des Kaisers von Oestreich Majestät demselben verliehene Commandeurkreuz des Leopolvs-Ordens anzunehmen und zu tragen.