21 W 4. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 27. Januar 1849. Inhalt. Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Abschaffung der körperlichen Züchtigung bei dem Miltitär. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Elasse von den Gerichtshöfen zu den Oberamtgerichten betreffend. — Bekanntmachung, betreffend den Wiverruf ver Ermächtigung des Kreuzwirkths Mager und Elias Held in Rottweil zur Transportvermittlung von Aus- *N erelung des Zustands des Besoldungs-Verbesserungsfonds für evangelische Geistliche auf en Jun . Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Gesetz, betreffend die Abschaffung der körperlichen Züchtigung bel dem Militär. Wilheiim, König von Württemberg. Wir verordnen und verfügen, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und mit Zu- stimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: Art. 1. Die Strafe der körperlichen Züchtigung, insoweit sie bisher noch bei dem Militär, ab- weichend von dem bürgerlichen Strafgesetzbuche, bestanden hat, ist abgeschafft.