64 Pandekten, mit Ausnahme des Familien= und Erbrechts, nach Mühlenbruchs Doc- trina Pandectarum: täglich um 9 und 11 Uhr, und zweimal wöchentlich in einer noch zu verabredenden Nachmittagsstunde, Prof. Dr. v. Schrader. Pandekten, erster Theil: täglich um 9 und 11 Uhr, Prof. Dr. M. S. Mayer. Pandekten, mit Ausschluß des Obligationen-, Familien= und Erbrechts, nach Vangerows Leitfaden: wöchentlich sechsmal um 11 Uhr, und zweimal in noch zu verein- barenden Stunden, Privatdocent Dr. Pfeiffer. Römisch-deutsches Familien= und Erbrecht, nach Vangerows Leit- faden für Pandekten-Vorlesungen: sechsmal wöchentlich um 9 Uhr, Kanzler Dr. Wächter. Gemeines und württembergisches Pfandrecht: öffentlich, zweimal wöchent- lich um 8 Uhr, Derselbe. Pandekten-Praktikum: zweimal wöchentlich in noch zu bestimmenden Stun- den, Prof. Dr. Warnkönig. Innere Geschichte des rSmischen Rechts: fünfmal wöchentlich um 4 Uhr, Prof. Dr. M. S. Mayer. Römische Rechtsgeschichte: fünfmal wöchentlich um 4 Uhr und in einer wei- teren noch festzusetzenden Stunde, Prof. Dr. G. Bruns. Das gemeine deutsche Privatrecht, nach seinem Grundrisse: sechsmal wöchentlich von 7—8 Uhr, Prof. Dr. Michgelis. Deutsches Privatrecht: in sechs Stunden wöchentlich um 8 Uhr, Prof. Dr. Repscher. Erklärung des Schwabenspiegels: (S. Milologie.) Handels= und Wechs e lrecht, unter Zuziehung von Thöls Handelsrecht: zweite Auflage, viermal wöchentlich um 8 Uhr, Kanzler Dr. Wächter. Das württembergische Privatrecht, unter Zuziehung von Wächters Hand- buch: fünfmal wöchentlich um 4 Uhr oder auch auf Verlangen um 5 Uhr, und in einer weitern noch zu bestimmenden Stunde, Prof. Dr. Michgelis. Württembergisches Privatrecht nach eigenem Lehrbuche: in sechs Stunden wöchentlich von 10—11 Uhr, Prof. Dr. Reyscher. Geschichte und System der römischen Staatsverfassung: (S. Geschichte.)