80 Eberhard Schenk, Straßenbau-Inspektions-Verweser in Widdern. Georg Friedrich Herrmann Strölin, Straßenbau-Inspektions-Verweser in Ellwangen. Eduard Albert Calwer, Straßenbau-Inspektions-Verweser in Biberach. Stuttgart den 9. März 1849. Duvernoy. B) Des Departements des Kirchen- und Schulwesens. Des K. katholischen Kirchenraths. a) Bekanntmachung, die Schulamts-Zöglinge betrechend, welche die erste Dienstprüfung (Lehr- gehülfen -Prüfung) erstehen wollen. Die Schulamts-Zöglinge, welche ibre Bilvungszeit außerhalb des Schullehrer= Semi- nars in Gmünd mit gutem Erfolg zurückgelegt haben und die erste Dienstprüfung erstehen wollen, oder dieselbe zu wiederholen haben, werden angewiesem, ihre Meldung vurch die Bezirks-Schulausseher, beziehungsweise den Vorstand der Schullehrer-Bildungsanstalt des Waisenhauses in Weingarten, unfehlbar bis zum 1. April d. J. bei dem katholischen Kirchen- rath einzureichen. Die Erfordernisse sind in der Verordnung vom 21. März 1845, Reg. Blatt S. 122 be- zeichnet. Stuttgart ven 2. März 1849. Für den Vorstand: Schedler. b)) Bekanntmachung des Termins zur Anmeldung der Schulpräparanden für die Aufnahme in ein Schullehrer-Seminar. Die Meldungen der Schulamtszöglinge, welche den zweijährigen Vorbereitungskurs im Mai d. J. vollenden und die Aufnahme in ein Schullehrer-Seminar nachsuchen wollen, sind durch die betreffenden Bezirks-Schulaufseher spätestens bis zum 1. April bei dem katholi- schen Kirchenrath einzureichen. Die Bezirks-Schulaufseher haben hiebei die genaue Befolgung der Verordnung vom 15. Februar 1846 (Reg Blatt S. 95) zu wahren. Stuttgart den 2. März 1849. Für den Vorstand: Schedler.