14. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 1., April 1849. Inhalt. Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Erhöhung der Streitmacht und die Rekrutenaushebung für das Jahr 1849—50. — Gesegtz, betreffend die Aufhebung der den Standeöherren und deren Familientbisher zu- gestandenen Ausnahme von der Kriegorienstpflicht und der Stellvertretung bei Erfüllung derselben. — Dlenst= Nachrichten. Berfügungen der Departements. Repartition der Contingente von der Rekruten-Aushebung von 1849. Diensterledigung. 6 I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Gesess, betreffend die Erhöhung der Streitmacht und die Rekrutenaushebung für das Jahr 1849—50. Wilheim, König von Württemberg. Da nach dem Beschlusse der deutschen Nationalversammlung vom 15. Juli 1848 vie veutsche Streitmacht bis zur Höhe von zwei Procent der wirklichen Bevölkerung vermehrt werden soll, verfügen und verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: