99 & 15. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 4. April 1849. Inhal t. Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden über die Zoll-Vereinsgrenze. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Patenkts an den Schlossermeister Friedrich Hoppe in Stuttgart auf ein von ihm erfundenes Sicherheitsschlo#. — Verleihung der silbernen Verdienst. Mevaille an den Schulmeister Walker in Böblingen. — Bekanntmachung, die An- stellungs-Prüfung der katholischen Geiftlichen für Kirchendienste betreffend. Dienst-Erledigung. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A.) Königliche Verordnung betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden über die Zoll-Vereinsgrenze. Wilhelm, König von Württemberg. Wir haben, nach vorheriger Verständigung mit den Regierungen anderer Staaten des Zollvereins und nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, beschlossen, das in Gemäßheit Unserer Verordnung vom 14. Oktober v. J. bestehende Verbot der Ausfuhr von Pferden über die Zoll-Vereinsgrenze mit dem 5. d. M. außer Wirksamkeit zu setzen.