N26. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 13. Juni 1849. Inhalt. Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Aufhebung der Abgaben von politischen Zeitschriften und die Be- steurung des Einkommens aus Zeitschristen, so wie des schriftstellerlschen Erwerbe überhaupt. Unmittelbare Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Aushebung der Abgaben von politischen Zeitschristen und die Besteurung des Ein- kommens aus Zeitschriften, so wie des schriftstellerischen Erwerbs überhaupt. Wilhelm, König von Württemberg. Zu Vollziehung des Art. 4, §. 13 der Grundrechte, so wie zu vollständigen Durchfüh- rung des Grundsatzes der Gleichheit ver Besteurung mittelst Herbeiziehung des Einkommens aus Zeitschriften, so wie ferner des schriftstellerischen Erwerbs überhaupt, verordnen und ver- sügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: Art. 1. Die Stempelabgabe von inländischen und von ausländischen Zeitschriften (Reg.Blatt