249 35. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. · Inhalt. Königliche Dekrete. Keine. Verfügungen der Departements. Instruktion zu Vollziehung des Gesetzes, betreffend die Einberufung einer Versammlung von Volksvertretern zur Berathung einer Revision der Verfassung. (Nebst dem Verzelch- nih der Wahlbezirke.) I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern. Des Ministerium des Innern. Instruktion zu Vollziehung des Gesetzes, betreffend die Einberufung einer Versammlung von Volkspertretern zur Berathung einer Revision der Verfassung. Zu Vollziehung des Gesetzes, betreffend die Einberufung einer Versammlung von Volksvertretern zur Berathung einer Revisson ver Verfassung, wird Folgendes verfügt: 8. 1. Die Ortsvorsteher haben sogleich zu Abfassung der Wählerlisten nach Art. 8 des Ge- setzes eine Commission zu berufen, welche aus ihnen selbst, dem Staatssteuer-Einbringer,