Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 8. Juli 1840. Inbalt. Königliche Dekrete. r*— betreffend die aufchuhg der Patrimonkal-Gerichtsbarkeit und Polizei-Ver- waltung. — Dienst-Nachricht Verfügungen der Depa # ne nts. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der silbernen Verdienst- Medaille an den Shhuctbeshen Hochstraßer. — Verfügung, betreffend die Brandschadens= Umlage für das Verwaltungsjabr 1819—50. — Bekanntmachung des Ergebnisses der im Mai d. J. Kattgehabten Dlenst- prüfung der Candiraten des katholischen Kirchendienstes zur Anstellung auf Kirchenstellen. — Bekanntma- chung des Ergebnisses einer zweiten Staatsprüfung im Fache des Hochbauwesens. — Verfügung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes vom 9. Juni 1849 hinsichtlich der Besteurung des Einkommens aus Zeitschriften, so wie des schriftstellerischen Erwerbs überhaupt. Dienst. Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Gesetz, betreffend die Aufhebung der Patrimonial-Gerichtobarkeit und Polizei-Verwaltung. Wilheim, König von Württemberg. Nach Vernehmung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer ge- treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: Art. 1. Die Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizei, einschließlich der Forstgerichtsbarkeit und Forstpolizei, ist von dem 15. August d. J. an ohne Entschädigung aufgehoben. Von dem- selben Zeitpunkte an erlöschen die sogenannten Surrogatrechte für die Verzichtleistung auf Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizei.