277 4+ 38. Negierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. « Ausgegeben Stut tg a rt Dienstag den 1 0. Juli 1849. Inbalt. Königliche Dekrete. Gecetz, bektreffend einige Abänderungen und Ergänzungen der Gemeinde-Ordnung. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Gesetz, betreffend einige Abänderungen und Ergänzungen der Gemeinde-Ordnung. Wilheim, König von Württemberg. In der Absicht, dicjenigen Aenderungen und Eigänzungen der gegenwärtigen Gemeinde- Or##ung, welche vorzugsweise wünschenswerth erscheinen, bald- möglichst in das Leben treten zu lassen, verordnen und verfügen Wir, verbehältlich einer weireren Revision der gesammten Gemeinde-Ordnung, nach Vernehmurg Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Sjände, wie folgt: Erster Abschnitt. Wahl= und Wählbarkritsrechte. Art. 1. Die gemeinvebürgerlichen Wahl= und Wählbarkeitsrechte kommen allen denjenigen voll- jährigen oder für volljäh ig erklärten Gemeindegenossen (Bürger oder Beisttzer) zu, welche