299 B) Des Finanz-Departements. Des Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Rechnungs-Ergebnisse der Pensions= und der Wittwenkasse der Lehrer bei den niedern lateinischen und den Real-Unterrichts-Anstalten vom 1. Juli 1847—48. Nach erfolgter Prüfung und Abhör der Rechnungen vom 1. Juli 1847—48 über die durch das Gesetz vom 6. Juli 1842 gegründeten Pensions= und Witktwenkassen der Lehrer bei den niedern lateinischen und den Real-Unterrichts-Anstalten werden die Ergebnisse dieser Rechnungen, gemäß der Verfügung vom 26. August 1843, ISs. 12 und 24, in den nachfol- genden Rechnungs-Auszügen A. und B. zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart den 6. Juli 1849. Goppelt. A) Aus zug aus der Rechnung der Lehrer-Penstonskasse vom 1. Juli 1847—48. I. Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen. A. Reste: 1) Cassenbestand auf 30. Juni 1847 342 fl. 8 kr. 2) Aktivausstädeeen 0 # 0 3) Ersatzposen — 342 fl. 8 kr. B. Für den Grundstock: zurückerhaltene Anlhen . 0 C. Laufendes: 1)) Zuschüsse der Staatshauptkasse, die im Verwal- waltungsetat pro 1843 angenommene Bedarfs= summe von. ..... 4800 fl. — 2) Zinsen aus verzinslich angelegten Einnabme- Ueberschüssen (Gesetz vom 6. Juli 1842, Art. 27) 3) Abzüge an den Ruhegehalten: à) wegen bleibenden Aufenthaltes im Auslande (Gesetz, Art. 2)))0 0 400 fl. —