42. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 30. Juli 18419. Inhalt. 35 e Dehrete. Gesetz in Betreff nachträglicher Bestimmungen zu dem Zehent-Ablösungs-Gesetz vom 17. Juni Verld d ## Departements. Berichtigung. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Ersindungs-Patents an den Ingenieur Zuppinger von Zürich auf ein neu erfundenes Wasserrav. — Be- kanntmachung, betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Sägmühle-Besitzer Friedrich Wahl in Stuttgart auf eine Maschine zum Farbholz-Zerkleinern. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Mühle-Pächter Krämer in Camnstatt auf die von ihm dargelegten halb- eplinderischen schwingenden Meblbeutel. — Erlöschung des dem Mechaniker Frledrich Flor in Heilbronn er- theilten Erfindungs- Patents auf eine Methode chemischer Zubereitung des Torses. — Bekanntmachung, be- treffend die in den Personen der Hauptagenten der Aachen- Münchner Feuer-Versicherungs-Gesellschaft für das Königreich Württemberg vorgegangene Veränderung. — Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer ständigen Pfarrverweserei für die Gemeinden Enzthal-Enzklösterle, Dekanats Nagold. — Bekanntmachung der n, Etatsjahr 1848—49 zu Kirchen-, Pfarr= und Schulhaus-Baukosten aus der Staatskasse bewilllgten Bei- ge. — Bekanntmachung der im Etatsjahr 1848—49 zu Ergänzung unzureichender Schullehrer-Gehalte be- Sllseien Belträge aus der Staatskasse. Gesetz in Betreff nachträglicher Bestimmungen zu dem Zehent-Ablösungs-Gesetze vom 17. Juni 1849. Wilheim, König von Württemberg. Nachträglich zu dem Gesetze vom 17. Juni 1849 über die Ablösung der Zebenten ver- ordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zu- stimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: